International Association of Specialized Kinesiologists


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Last update:
24-04-2006


Mitgliedschaft

DIE ABSICHTEN VON IASK sind wie folgt :

IASK ist eine internationale Mitgliedergesellschaft aktiver Kinesiologen
- eine Gruppe von Freunden – mit dem Ziel, den Geist und die Ideale der Kinesiologie weltweit bekannt zu machen.

IASK bringt die Praktizierenden aller Richtungen in der Kinesiologie zusammen.

Die Ziele von IASK sind:

• das professionelle Image der Kinesiologie weltweit einzuführen
• eine Plattform für den internationalen Austausch persönlicher und beruflicher Erfahrungen anzubieten
• internationale Konferenzen und Treffen zu organisieren
• ein Forum für die Einführung und Diskussion neuer kinesiologischer Techniken zu sein
• beratend tätig zu sein, um Praktizierende über Ihre persönliche Verantwortung auf der Basis der IASK Ethikrichtlinien zu informieren.

Die Mitglieder von IASK unterstützen einander durch gegenseitig Hilfe, Inspiration und Bereicherung in ihrer persönlichen Entwicklung und professionellen Arbeit.

Die Teilhabe an dem umfangreichen Wissen und der weltweit großen Erfahrung kann – durch Teilhaben - zu einer unschätzbaren Quelle für Produktivität und kreatives Wachstum werden.


Aufnahmebedingungen von IASK (2006)

In Übereinstimmung mit der Satzung gibt es drei Arten der Mitgliedschaft vor (Art. 6a).

1. Ordentliche Mitgliedschaft
ist offen für alle diejenigen, die spezielle kinesiologische Methoden mit Klienten anwenden und die IASK Ethikrichtlinien unterzeichnet haben.
Definitionen:
a. Spezialisierte Kinesiologie ist die Kunst das energetische System einer Person mit dem Muskeltest als Biofeedback zu beurteilen. Durch Anwendung desselben Feedbacksystem identifiziert ein spezialisierter Kinesiologe geeignete Maßnahmen, um die Balance innerhalb dieser energetischen Systeme zu fördern, wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.
b. Ein spezialisierter Kinesiologe ist eingetragenes Mitglied im IASK, der spezielle kinesiologische Methoden anwendet, um das Bewußtsein seiner Klienten zu verbessern und die Bereitschaft weckt, deren eigenes Wohlbefinden zu fördern.

Der für diese Art der Mitgliedschaft festgelegte Beitrag für 2006 beträgt 40 Euro.

2. Ehren-Mitgliedschaft
Ehrenmitgliedschaft wird vom Vorstand für außerordentliche Leistungen im Bereich von IASK und der spezialisierten Kinesiologie vergeben (Art. 6 a).

3. Außerordentliche Mitgliedschaft
Außerordentliche Mitgliedschaft ist offen für jeden oder jede Organisation, die die Arbeit und Ziele von IASK unterstützt. (Art.6 a).

Ein Verband oder Organisation, die Mitglied wird, mit dem Bestreben IASK zu unterstützen und zur Verwirklichung der Ziele beizutragen, kann z. B. den Mitgliedern Hilfe bei der Entrichtung
des Jahresbeitrags anbieten (durch Sammelüberweisungen von Beiträgen, um mehrfache Bankgebühren bei sehr kleinen Beträgen zu vermeiden), oder aber sie empfiehlt ihren Mitgliedern IASK zu unterstützen durch Hilfe bei Übersetzungen des Rundbriefes und anderen Dokumenten, bei der Übersendung von Informationen über Wissenswertes aus dem jeweiligen Land. Solche Informationen könnten für den Praktiker oder für die Anerkennung der spezialisierten Kinesiologie wichtig sein.

Der für diese Art der Mitgliedschaft festgelegte Beitrag für 2006 beträgt 100 Euro.

4. Unterstützende Mitgliedschaft
Unterstützende Mitgliedschaft ist offen für Studenten und nicht-aktiven Kinesiologen.

Der für diese Art der Mitgliedschaft festgelegte Beitrag für 2006 beträgt 20 Euro.



Nur reguläre und ehrenamtliche Mitglieder haben ein Wahlrecht (Art.6b).

Die Mitgliedschaft kann nur schriftlich bei einem Vorstandsmitglied gekündigt werden, oder erlischt automatisch bei Nichtzahlung der Mitgliedsgebühr nach 3 Monaten (Art.6c)

Der Vorstand setzt mindestens sechs (6) Monate im voraus die Höhe des Mitgliedsbeitrags fest. Dieser muß innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung durch den Schatzmeister (Art.7b) gezahlt werden.

Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft kündigen, wenn der Vorstand entschieden hat, daß das entsprechende Mitglied gegen die Satzung oder gegen die Ethikrichtlinien verstoßen hat. Das Mitglied hat das Recht vor dem Vorstand zu erscheinen, um Einspruch gegen die Entscheidung zu erheben (Art.6d)


IASK ETHIK-RICHTLINIEN


In der Ausübung meiner Tätigkeit verpflichte ich mich als IASK Mitglied zu folgenden Prinzipien:

• Ich arbeite mit meinen Klienten in Integrität und halte mich an die berufliche Schweigepflicht.

• Ich diagnostiziere, verschreibe und behandle nicht, es sei denn ich habe eine Lizenz dazu.

• Ich wende den Muskeltest als Bio-feed-back an in Bezug auf den Entwicklungsstand des Klienten.

• Ich handle mit Rücksicht und Achtung dem Klienten / Auszubildenden und Kollegen gegenüber.

• Ich verpflichte mich für meine ständige Weiterbildung und Entwicklung zu sorgen.


Aufforderung den Mitgliedsbeitrag zu zahlen und das Mitgliedsformular auszufüllen

IASK HOME OFFICE
c/o Sylviane Vrillonneau
4, rue de Melun
F-7793O
France

Sie können die beiden Formulare auch per e-mail senden, wenn Sie das Formular von der Internetseite unter www.iask.org herunterladen.

  e-mail
Anmerkung: neue Mitglieder und Mitglieder, die die Ethikrichtlinien von IASK noch nicht unterschrieben haben, müssen das Formular mit normaler Post übersenden.

Für eine Einzel-Mitgliedschaft (ordentliche Mitgliedschaft) wurden 40 Euro festgelegt, für Organisationen (Außerordentliche Mitgliedschaft) 100 Euro. Für Studenten und nicht-aktiven Kinesiologen 20 Euro.
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag ohne, daß Kosten für IASK entstehen.

Um in den Genuß der günstigsten Überweisungsgebühren zu kommen, sollten europäische Mitglieder, die den IBAN Code verwenden, ihrer Bank mitteilen, daß sie die Gebühren mit dem Empfänger teilen (sonst berechnet sie eine Gebühr von mehr als 9 Euro!). Bitte erhöhen Sie Ihren Beitrag um 2 Euro, damit der Kostenanteil von IASK gedeckt ist.

Konto-Nummer und Adressen:

IASK Bank Account
BNP Paribas (France)
Code BIC ou SWIFT:
BNPAFRPPMEL
IBAN: FR76 30004 02043 00010053273 64

Bevor Sie das Mitgliedsformular ausfüllen und die Ethikrichtlinien unterzeichnen, nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und denken Sie darüber nach, warum Sie Mitglied bei IASK werden möchten, und teilen Sie uns die Gründe mit.
IASK ist eine Mitglieder Gesellschaft. Sie können ein aktives Mitglied werden und informieren andere Kollegen über IASK. Sie können gern das Beitrittsformular kopieren und in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis verteilen.
Wir bitten Sie auch, uns mitzuteilen, ob Sie den IASK-Rundbrief in gedruckten Version oder per
e-mail erhalten möchten (diese wird öfters aktualisiert). Diese Angabe ist für uns wichtig, denn die Postgebühren sind für IASK ein beträchtlicher Kostenfaktor.

Übersetzung: Eva Jenschke und Claudia Krug
(Übersetzung ohne Gewähr)


IASK Satzung
genehmigt  2006


1. Name der Vereinigung:
Der Name der Vereinigung lautet International Association of Specialized Kinesiologists (Internationale Gesellschaft der spezialisierten Kinesiologen). Abgekürzt IASK.

2. Büro ( Sitz der Vereinigung):
Das Büro wird am Wohnsitz eines der Vorstandsmitglieder sein. Die momentane Adresse lautet :
IASK, c/o Sylviane Vrillonneau, 4 rue de Melun, F- 77930, Perthes -en -Gâtinais , Frankreich.

3. Eingetragen:
IASK wurde am 4. Juni 1987 im Staat Nevada, USA als eine gemeinnützige Vereinigung eingetragen, die im Sinne des internationalen Einkommenssteuergesetzes, Sektion 501 (c) (3), operiert.

4. Absicht:
IASK ist ein öffentliches Forum für die weltweite Kommunikation der spezialisierten Kinesiologen, um sich zu treffen, sich auszutauschen und Inspiration und Wissen zu teilen. Der Zweck von IASK ist, die Spezialisierte Kinesiologie weltweit zu fördern und zu unterstützen.

5. Definitionen:
a. Spezialisierte Kinesiologie ist die Kunst das energetische System einer Person mit dem Muskeltest als Biofeedback zu beurteilen. Durch Anwendung desselben Feedbacksystem identifiziert ein spezialisierter Kinesiologe geeignete Maßnahmen, um die Balance innerhalb dieser energetischen Systeme zu fördern, wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.

b. Ein spezialisierter Kinesiologe ist eingetragenes Mitglied im IASK, der spezielle kinesiologische
Methoden anwendet, um das Bewußtsein seiner Klienten zu verbessern und die Bereitschaft weckt, deren eigenes Wohlbefinden zu fördern.

6. Mitgliedschaft:
Alle Verbandsmitglieder erklären sich bereit, sich an die IASK Ethikrichtlinien zu halten und zu wahren.
a. Die Mitgliedschaften im IASK werden in 3 Kategorien unterteilt:
1. Reguläre Mitgliedschaft: ist offen für jeden, der spezialisierte kinesiologische Methoden an Klienten anwendet und die Ethikrichtlinien unterschrieben hat.
2. Ehrenmitgliedschaft: wird vom Vorstand für außerordentliche Leistungen im Bereich von IASK und der spezialisierten Kinesiologie vergeben.
3. Außerordentliche Mitgliedschaft: ist offen für jeden oder jede Organisation, die die Arbeit und Ziele von IASK unterstützt.
4. Unterstützende Mitgliedschaft: ist offen für Studenten und nicht-aktiven Kinesiologen.


b. Nur reguläre und ehrenamtliche Mitglieder haben ein Wahlrecht (Kategorie 1 und 2).
c. Die Mitgliedschaft kann nur schriftlich bei einem Vorstandsmitglied gekündigt werden, oder erlischt automatisch bei Nichtzahlung der Mitgliedsgebühr nach 3 Monaten.
d. Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft kündigen, wenn der Vorstand entschieden hat, daß das entsprechende Mitglied gegen die Satzung oder gegen die Ethikrichtlinien verstoßen hat. Das Mitglied hat das Recht vor dem Vorstand zu erscheinen, um Einspruch gegen die Entscheidung zu erheben.

7. Beiträge:
a. Außer Mitglieder der Kategorie 2 (ehrenamtliche Mitglieder) gibt es für alle Mitglieder Beiträge.
b. Beiträge werden vom Vorstand mindesten 6 Monate im voraus festgesetzt und sind innerhalb 30 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen.

8. Vorstand:
a. Der Vorstand sollte aus einem Minimum von 3 und maximal 9 Personen bestehen, wobei maximal 2 Repräsentanten aus einem Land kommen dürfen.
b. Die Geschäftsführung besteht aus Präsident, Vize Präsident, Sekretär-Schatzmeister.
c. Die Vorstandsmitglieder sollten unter den regulären und Ehrenmitgliedern gewählt werden. Der Vorstand entscheidet, welches Mitglied die verschiedenen Positionen im geschäftsführenden Vorstand einnimmt.
d. Der Vorstand hat das Recht die laufende Führung und Kontrolle der Angelegenheiten der Gesellschaft auszuüben.
e. Der Vorstand kann jederzeit ein ordentliches oder Ehrenmitglied bestimmen um spezielle Aufgaben für die Gesellschaft zu übernehmen.
f. Einem Vorstandsmitglied kann jederzeit mit einer _ Mehrheit der Gesamtvorstandes gekündigt werden. Diesem Mitglied wird aber Gelegenheit gegeben, sich vor dem Gremium zu äußern, bevor es zu einer Abstimmung kommt.

9. Amtszeit:
a. Die Vorstandsmitglieder werden für eine Periode von 4 Jahren gewählt. Wahlen finden alle 2 Jahre statt.
b. Die Vorstand wird mit einfacher Mehrheit in persönlicher Wahl oder per regulärer Post, e-mail oder Fax gewählt. Die Stimmabgaben sollen schriftlich mit Datum und Unterschrift versehen sein und nicht nach Mitternacht des Datums, das der Vorstand festgelegt hat, das Home-Office erreichen.

10. Versammlungen:
a. Die Vorstandsmitglieder sollen sich mindestens 2 mal im Jahr persönlich treffen.
b. Die Generalversammlungen von IASK sollen jährlich an einem Datum, das der Vorstand festlegt, stattfinden.
1. Alle IASK Mitglieder sollen mindestens 2 Monate mit Angabe des Datums und des Ortes vorher eingeladen werden.
2. Die Generalversammlung dient der Absicht wichtige Angelegenheiten abzustimmen, die vom Vorstand als notwendig erachtet wurden.

11. Aufgaben der Vorstandsmitglieder:
a. Pflichten des Präsidenten:
1. Vorsitz bei Generalversammlung und Vorstandssitzungen.
2. Repräsentation der Vereinigung bei internationalen oder anderen Konferenzen so wie es der
Vorstand entscheidet.
3. Unterschriftsberechtigung unter abgeschlossenen Verträgen

b. Pflichten des Vize Präsidenten:
1. Unterstützung des Präsidenten bei den oben genannten Aufgaben.
2. Übernahme der Pflichten des Präsidenten bei dessen Abwesenheit, oder daß es dem Präsidenten nicht möglich ist oder ungern die besagten Pflichten erfüllen kann.

c. Pflichten des Sekretärs:
1. Bereitstellung der Unterlagen für die Generalversammlung
2. Protokollführung bei den Treffen, Erledigung aller anfallenden Korrespondenz mit Mitgliedern

d. Pflichten des Schatzmeisters:
1. Verwaltung der eingehenden Gelder, wie Mitgliedsbeiträge und Spenden, sowie die Überwachung der vom Vorstand genehmigten Ausgaben.
2. Erstellung von Finanzberichten.
3. Ablegen eines Rechenschaftsberichts vor dem Vorstand und einem bestellten Revisor, bevor er
bei der Generalversammlung präsentiert wird - so wie es die Satzung vorschreibt.

Es dürfen keine Ausgaben getätigt werden, die über einem vom Vorstand vorher festgelegtem jährlichen Limit liegen ausgenommen bei einer schnellen Genehmigung mit einer 2/3 Mehrheit des Vorstandes.

12. Verantwortlichkeit:
Schulden und legale Verpflichtungen dürfen nur vom IASK Vorstand eingegangen werden. Kein ordentliches-, Ehren- oder Einzel-Mitglied jeglicher Art darf im Namen für IASK handeln und Verträge abschließen, irgendwelche Schulden oder legal bindende Verpflichtungen eingehen. Weder IASK noch der Vorstand sollen persönlich verantwortlich gemacht werden für jedwede Art von Aktionen, Unterlassungen oder Aufträgen besagter Mitglieder, Vorstandsmitglieder, Vertreter und Angestellten.


13. Ergänzungen und Aufhebungen:
Diese Satzung kann bei jeder Jahreshauptversammlung geändert, ergänzt oder Teile davon aufgehoben werden. Jede Ergänzung muß mindestens 30 Tage vor der Jahreshauptversammlung in schriftlicher Form (e-mail, Fax, Brief) bei jedem Mitglied eingegangen sein. Der Vorstand kann nach eigenem Ermessen die Mitglieder bitten über die Satzung und vorgeschlagene Änderungen schriftlich abzustimmen. Voraussetzung für diese Art der Abstimmung ist, daß 45 Tage vor dem Tag der eigentlichen Abstimmung den Mitgliedern ein Entwurf in tabellarischer Form zugesandt wurde. Die Satzung kann nur bei einer 2/3 Mehrheit geändert und genehmigt werden.

Übersetzung: Ingo Desor und Susanne Rauch, Europäischer Verband für Kinesiologie e.V.
(Übersetzung ohne Gewähr)